Die Bundesregierung hat mit Datum vom 29.04.2009 der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV 2009) zugestimmt.
Dadurch trat die Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die gesamte Energieeffizienz von Gebäuden ab 01.10.2009 in Kraft.
Nach der alten EnEV 2007 besteht für die Erstellung der Energieausweise für bestehende Gebäude eine Wahlmöglichkeit, in bestimmten Fällen zwischen zwei unterschiedlichen Verfahren. Beim Ausstellen des Energieausweises kann entweder der tatsächliche Verbrauch oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden. Für Neubauten ist immer der bedarfsorientierte Energieausweis auszustellen.
Was regelt die neue EnEV 2009?
Wie bisher regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) folgende Bereiche:
• Energieausweise für Gebäude (Bestand und Neubau)
• Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
• Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau,
Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
• Mindestanforderungen für Heizungsanlagen, Kühl- und Raumlufttechnik
sowie Warmwasserversorgung
Ab wann und für welche Gebäude gilt die EnEV?
Neubauten:
Vergleichbar zur EnEV 2007 und den vorherigen Verordnungen ist bei Neubauten das Datum des Bauantrags entscheidend. Wird der Bauantrag ab dem 01.10.2009 gestellt, ist die neue Verordnung anzuwenden. Anders bei anzeigepflichtigen Vorhaben ist entsprechend der Zeitpunkt der Bauanzeige entscheidend.
Bestand:
Bei Sanierungen, die keiner Meldung an die Baubehörde bedürfen wie z.B. Fassaden- oder Dachdämmung, ist der Zeitpunkt des Baubeginns entscheidend.
Fragen und Antworten zum Energieausweis
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